Inhalt
Grundlage
Nachdem nun die Sportplätze im Stadtgebiet der Hansestadt Warburg wieder zur Nutzung freigegeben wurden und auch der nicht kontaktfreie Sport unter Auflagen wieder möglich ist, möchte der SV 21 Bonenburg e.V. den möglichen Trainings- und Spielbetrieb für seine Fußball Abteilungen regeln. Dazu wurde dieses Konzeptpapier erstellt.
In der Vorstandssitzung des Vereins vom 29.05.2020 wurde Florian Beckmann als Hygienebeauftragter ernannt.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass der Verein die Gesundheit seiner Mitglieder sehr ernst nimmt und wir den Spiel- und Trainingsbetrieb unter Einhaltung der gesetzlichen Auflagen wieder möglich machen möchten.
Bei der Erstellung des Konzepts orientieren wir uns an den Empfehlungen, die vom Kreissportbund (Mail vom 30.05.2020), vom Landessportbund NRW (https://www.vibss.de/fileadmin/Vereinsmanagement/Coronavirus/Wegweiser/2020-06-01_Wiederero__ffnung-Sportbetrieb_Leitfaden-Trainer-U__L_FINAL.pdf ), sowie an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens
„Zurück ins Spiel“. (https://www.dfb.de/news/detail/zurueck-ins-spiel-neuer-leitfaden-zum-restart-fuer-amateurvereine-217403/).
Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt.
Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein.
Die Grundlage für sämtliche aufgeführte Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept unter dem Punkt Risikobewertung eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.
Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
Allgemeingültige Vorkehrungen:
Einweisung
Alle Personen, die in den Trainings bzw. Spielbetrieb involviert sind, erhalten vor dem Trainings oder Spielbetrieb eine Einweisung in das Hygienekonzept des Vereins. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine und Schiedsrichter*innen.
Das Konzept wird zudem auf der Vereinshomepage öffentlich zugänglich gemacht.
Die Trainer*innen und Betreuer*innen des SV 21 Bonenburg bestätigen werden mit den Maßnahmen vertraut gemacht. Sie werden zur Prüfung und Einhaltung der Maßnahmen aufgefordert. Die Trainer*innen und Betreuer*innen geben die Information an die Mitglieder ihrer Trainingsgruppe weiter. Bei Bedarf steht der Hygienebeauftragte auch für eine Einweisung der Mitglieder einer Trainingsgruppe zur Verfügung.
Die Teilnehmenden werden vor jeder Sporteinheit auf die geltenden Verhaltensmaßnahmen/ Hygienevorschriften hingewiesen.
Gruppengröße
Aufgrund der landesrechtlichen Bestimmungen wird die Gruppengröße von 10 auf 30 Personen erhöht. Dies bedeutet, dass ein Spielbetrieb durchgeführt werden kann. Dort gelten die gleichen Vorschriften wie für den Trainingsbetrieb. Die Ersatzspieler haben sich am Ende der Tribüne im Abstand zu den Zuschauern (siehe Punkt Zuschauer) aufzuhalten.
Anwesenheitslisten
Anwesenheitslisten werden den Trainern*innen übergeben, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können. Der Trainer*in / Bertreuer*in führt eine Teilnehmerliste. Diese werden gesammelt, eingescannt und können jederzeit per Email an die zuständigen Stellen weitergeleitet werden.
Nutzung von Kabinen, Sportheim, Lagerräumen, Toiletten und Verkaufsraum
Der SV 21 Bonenburg e.V. beabsichtigt seinen Zuschauern bei den Heimspielen wieder Getränke und Bratwürstchen anzubieten. Der Verkauf findet im Freien unterhalb der Tribüne statt. Ein Wartebereich ist für Zuschauer abgesperrt, damit der Mindestabstand eingehalten werden kann. Der Zutritt der Lagerräume und des Verkaufsraums ist den Mitgliedern des Vorstandes und dem Stadionsprecher vorbehalten. Der Zutritt auf mx. Eine Person pro Raum begrenzt.
Die Nutzung der Kabine ist unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften erlaubt. Dies bedeutet insbesondere bei betreten der Kabinen ist ein Mund/Nasenschutz zu tragen, da der vorgeschriebene Abstand von 1,5m in den Umkleidekabinen nicht eingehalten werden kann. Die Nutzung der Kabinen ist auf ein absolutes Mindestmaß zu beschränken und nur für das Umziehen gestattet. Sämtliche Besprechungen vor und nach dem Spiel sind außerhalb der Kabinen durchzuführen. Des Weiteren ist das Betreten der Kabinen in der Halbzeit zu vermeiden. Die Duschräume dürfen maximal von zwei Personen gleichzeitig genutzt werden.
Nutzung Außenanlagen
Die Sportanlagen sind großzügig gestaltet. Aufgrund der an der Halle in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehenden Parkflächen kann bei der An- und Abreise, auch wenn diese mit dem PKW erfolgt, ein Sicherheitsabstand von 1,5m sichergestellt werden.
Aushänge informieren über die wichtigsten Verhaltens- und Hygieneregeln (richtig Hände waschen/desinfizieren, Niesen/Husten, Abstand, Körperkontakt).
Wir werden unser Hygienekonzept an den Sportanlagen aushängen.
Handhygiene
Direkt am Eingang zu, Sportgelände ist ein Spender für Handdesinfektion angebracht. Auch vor Zutritt der Toiletten wurde ein entsprechender Spender angebracht. Durch Beschilderung werden diese kenntlich gemacht.
Alter Sportplatz:
Der Sportplatz wird von keinem Zaun umgeben. Der Zutritt ist über großzügige offene Flächen möglich. Die Mitglieder werden eingewiesen den Mindestabstand bei Zutritt und Verlassen einzuhalten.
Vor dem Spiel / Training
Bei jeglichen Krankheitssymptomen ist das Betreten der Sportstätte untersagt. Eine Information an den Verein und die Teilnehmenden muss umgehend erfolgen.
Jeder Teilnehmender*in muss folgende Voraussetzungen erfüllen und dies bei der Anmeldung sowie vor Beginn der Sporteinheit bestätigen:
- Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome.
- Vor und nach der Sporteinheit muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Die Hygienemaßnahmen (Abstand halten, regelmäßiges Waschen und Desinfizieren der Hände) werden eingehalten
Jeder Teilnehmende bringt eigene Handtücher und Getränke zur Sporteinheit mit. Diese sind nach Möglichkeit namentlich gekennzeichnet und werden stets in ausreichendem Abstand zu den persönlichen Gegenständen der anderen Teilnehmenden abgelegt. Gleiches gilt für eigene Matten oder Sportgeräte.
Zwischen den Sporteinheiten wird eine Pause ausreichend lange Pause vorgesehen, um Hygienemaßnahmen durchzuführen und einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu ermöglichen.
Jegliche Körperkontakte, z. B bei der Begrüßung müssen unterbleiben.
Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen reinigen und desinfizieren sämtliche bereitgestellten Sportgeräte (Nutzung von Einmalhandschuhen wird empfohlen). Materialien, die nicht desinfiziert werden können, werden nicht genutzt.
Wenn Teilnehmende eigene Materialien und Geräte mitbringen, sind diese selbst für die Desinfizierung verantwortlich. Eine Weitergabe an andere Teilnehmende ist nicht erlaubt.
Maßnahmen während des Spiels / Trainings
Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen gewährleisten, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern während der gesamten Sporteinheit eingehalten wird.
Lautes Sprechen, Rufen und Brüllen ist zu vermeiden. Trillerpfeifen werden nicht genutzt.
Wenn sich Teilnehmende während der Sporteinheit entfernen, muss dies unter Einhaltung der Abstandsregel und durch Abmelden bei dem*der Trainer*in/ Übungsleiter*in geschehen.
Nach dem Spiel / Training
Alle Teilnehmenden verlassen die Sportanlage unmittelbar nach Ende der Sporteinheit unter Einhaltung der Abstandsregeln
Die Trainer*innen und Übungsleiter*innen reinigen und desinfizieren sämtliche genutzten Sportgeräte (Nutzung von Einmalhandschuhen wird empfohlen). Einmalhandschuhe werden vom Verein nicht zur Verfügung gestellt. Diese sind von den Übungsleitern selber mitzubringen.
Die Kontakte unter den Trainer*innen/Übungsleiter*innen werden auf ein Mindestmaß reduziert; Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten.
Zuschauer
Aufgrund der aktuellen landesrechtlichen Vorschriften sind bei Spielen bis zu 300 Zuschauer zugelassen. Die Zuschauer haben die Eingänge, wie unter „Nutzung der Außenanlagen“ beschrieben, zu benutzen.
Auf dem Sportgelände sind die vorgeschriebenen 1,5m Sicherheitsabstand zu anderen Personen (außer innerhalb einer festen 10er Gruppe) einzuhalten und auf eine Begrüßung per Handschlag unter den Zuschauern ist zu verzichten.
Den Zuschauern ist es untersagt, das Spielfeld und die Kabinen zu betreten. Die einfache Nachverfolgbarkeit der Zuschauer ist sicherzustellen. Dies bedeutet, dass sich jeder Zuschauer in die dafür vorgesehenen Listen einzutragen vor dem Zutritt zum Sportgelände einzutragen hat. Die Toiletten auf dem Sportgelände sind für die Zuschauer freigegeben, allerdings dürfen diese nur einzeln betreten werden. Die vorgesehenen Desinfektionsmittel sind zu benutzen.
Risikobewertung
Der SV 21 Bonenburg e.V. sorgt mit diesem Hygienekonzept für eine verhältnismäßige und bestmögliche Prävention. In Abhängigkeit zur aktuellen Einschätzung des Infektionsrisikos werden in Abstimmung mit den für die Sportstätte zuständigen Behörden die entsprechenden Hygienemaßnahmen vorgesehen und veranlasst.
Massnahme | Geringes Risiko | Erhöhtes Risiko | Hohes Risiko |
Eine Ansteckung mit Sars-CoV-2 ist möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch die Umsetzung gezielter Hygienemaßnahmen sehr gering. | Die Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 ist lokal etwas erhöht. Durch verstärkte Hygienemaßnahmen kann die Ansteckungsgefahr jedoch reduziert werden. | Die Ansteckungsgefahr mit Sars-CoV-2 wird generell als hoch eingestuft, wodurch umfangreiche Maßnahmen zur Prävention notwendig sind. | |
Persönliche Erlaubnis zur aktiven Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb | Kenntnisnahme des Hygienekonzepts | Kenntnisnahme des Hygienekonzepts und regelmäßige aktive Belehrung über die Notwendigkeit der Beachtung der Regelungen | Kenntnisnahme des Hygienekonzepts, regelmäßige aktive Belehrung über die Notwendigkeit der Beachtung der Regelungen und mündliche Abfrage des Gesundheitszustand (ohne Datenerhebung) |
Allgemeines zum fußballspezifischen Training | Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb | Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb | Beachtung Hinweise zum Trainingsbetrieb Nur unter Einhaltung der Abstandsregeln (min. 1,5m) |
Maximale Personenanzahl in allen Zonen | Abhängig von den gültigen behördlichen Vorgaben | ||
An- und Abreise der Personen in Zone 1 | An- und Abreise gemäß der gültigen behördlichen Vorgaben | An- und Abreise gemäß der gültigen behördlichen Vorgaben | Individualanreise bzw. Anreise unter Einhaltung der Abstandsregeln oder mit Mund-Nase-Schutz |
Allgemeine Zutrittsregelungen | Ausschließliche Nutzung von offiziellen Eingängen, zur Bestimmung der Gesamtpersonenanzahl | Ausschließliche Nutzung von offiziellen Eingängen, zur Bestimmung der Gesamtpersonenanzahl | Ausschließliche Nutzung des Sportgeländes von Personen der Zone 1 und 2 mit Zutritt über einen offiziellen Eingang Zone 3 ist gesperrt (keine Zuschauer!) |
Zone 2: Umkleidebereiche | Desinfektionsmöglichkeit
Allgemeine Nutzung unter Einhaltung der Abstandsregelungen oder Tragen von Mund-Nase-Schutz |
Desinfektionsmöglichkeit Nutzung der Umkleidebereiche unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Tragen von Mund-Nase-Schutz Duschen nur unter Einhaltung der Abstandsregelung |
Desinfektionsmöglichkeit
Empfehlung zum Umziehen und Duschen zu Hause Bei Nutzung in jedem Fall Einhaltung von Abstandsregelung und Tragen von Mund-Nase-Schutz sowie Reduzierung der nutzenden Personen |
Zone 3: Sportstätte (im Außenbereich) | Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit
Mind. 1,5 m oder Tragen eines Mund-Nase-Schutzes |
Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit
Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes |
Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit
Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes |
Zone 3: Öffentliche Sanitärbereiche | Möglichkeit zum Händewaschen
Tragen eines Mund-Nase-Schutzes |
Möglichkeit zum Händewaschen
Tragen eines Mund-Nase-Schutzes |
Möglichkeit zum Händewaschen
Tragen eines Mund-Nase-Schutzes |
Getränke und Verpflegung | Vereinsgastronomie anhand der gültigen behördlichen Vorgaben. Empfehlung zur eigenständigen Verpflegung der aktiven Sportler*innen | ||
Reinigungsplan aller Umkleide- und Sanitärbereiche | Mehrmals pro Woche inkl. täglichem Durchlüften | Einmal täglich inkl. Durchlüften | Nach jedem Trainings- oder Spielbetrieb inkl. Durchlüften |
SV 21 Bonenburg e.V.
(Florian Beckmann)
Verfasser | Florian Beckmann |
Verein | SV 21 Bonenburg e.V. |
Adresse | Haselbusch 34, 34414 Warburg |
Sv21bonenburg@gmx.de | |
Web | www.sv21bonenburg.de |
Tel.: | 05964/988530 |
Das Hygienekonzept der Stadt Warburg als PDF